Eine Handelstätigkeit im eigentlichen Sinn der Wortbedeutung (regelmässiger Ankauf und Verkauf von Grundstücken als Handelsware) ist damit nicht dargetan, sondern die Ausführungen beschreiben letztlich das, was bei der üblichen Verwaltung von Vermögen, welches Liegenschaften beinhaltet, zuweilen vorkommt. Die Steuerverwaltung hat nicht bestritten, dass die Rekurrentin mit der Absicht, eine Rendite zu erzielen,