4. Die Rekurrentin ist gemäss Handelsregistereintrag eine am 4. September 1991 gegründete Stiftung. Sie bezweckt die Förderung der Personalvorsorge durch die rationelle und wirtschaftliche Anlage der ihr von Vorsorgeeinrichtungen gemäss Art. 3 der Statuten anvertrauten Vermögenswerte. Es handelt sich bei ihr unbestrittenermassen um eine berufliche Vorsorgestiftung, welche nach Art. 83 Abs. 1 lit. e StG und Art. 56 a des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG; SR 642.11) von der Steuerpflicht bezüglich Gewinnsteuer befreit ist (Einspracheentscheid vom 18.1.2022, S. 4, Akten der Steuerverwaltung, pag. 123).