B. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Grundstückgewinnsteuer (Steuerverwaltung) hat mit Veranlagungsverfügung vom 3. November 2020 für die zuletzt bezeichneten Grundstücke einen steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 264'000.-- veranlagt. Die steuerliche Behandlung der weiteren 14 Verkäufe wurde nach ihren Angaben bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheids in dieser Sache (Pilotfall) sistiert.