_, auf dem sich die beiden Mehrfamilienhäuser befanden, abparzelliert. Hierfür wurde neu die Parzelle Gbbl. Nr. Y.________ errichtet und in Stockwerkeigentum aufgeteilt. Ebenfalls abparzelliert wurde die Einstellhalle und dafür die Parzelle Gbbl. Nr. Z.________ errichtet, wobei im Grundbuch für die einzelnen Einstellhallenplätze Miteigentumsanteile ausgestaltet wurden. Die Rekurrentin veräusserte daraufhin im Jahr 2017 die besagten Stockwerkseigentumseinheiten sowie die Einstellhallenplätze, unter anderem die Grundstücke Gemeinde E.________ Gbbl.