9.3 Da die Rekurrentin auf explizite Nachfrage der Steuerrekurskommission hin (vgl. Bst. O) zudem ausgeführt hat, dass sämtliche sachdienlichen Unterlagen beigebracht worden sind, muss davon ausgegangen werden, dass faktisch keine Risikobeurteilung und -schätzung vorgenommen worden ist (obwohl die Rekurrentin die Durchführung einer solchen bereits mehrfach erwähnt hat im Verfahren, vgl. etwa pag. 546 f., pag. 524 f., pag.