Möglichkeit zur Abwälzung der Haftung an einen Subakkordanten (dabei aber wieder erhöhend, dass der zu haftende Subakkordant seiner Verpflichtung nicht nachkommen kann)". Es erstaunt, dass auch diesbezüglich keine genauere Dokumentation oder sonstige Unterlagen dazu vorhanden sind. Insbesondere kann aufgrund der pauschalen Ausführungen der Rekurrentin nicht nachvollzogen werden, wie sie auf die Reduktion von genau 55 % (und nicht mehr oder weniger) gekommen ist. Auch bezüglich des Gesamtrisikos vermag die Rekurrentin keinen stimmigen Nachweis zu erbringen. - 16 - 8.4 Noch nicht thematisierte Beilagen