8.3.3 Hinsichtlich des Gesamtrisikos, welches in Beilage 5 auf 45 % festgelegt worden ist, hat die Rekurrentin auf Nachfrage hin ausgeführt, dass ausgehend von 100 % folgende aufwandsmindernden Faktoren berücksichtigt wurden (siehe Ziff. 4.1. der Ergänzung zum Memorandum): "Dass nach Eintreten eines Mangels die Eintretenswahrscheinlichkeit eines weiteren Mangels geringer ist; Reduktion der Installationskosten für die Behebung von mehreren Mängeln gleichzeitig; Möglichkeit zur Abwendung der Haftung ggü. dem Bauherrn; Möglichkeit zur Abwälzung der Haftung an einen Subakkordanten (dabei aber wieder erhöhend, dass der zu haftende Subakkordant seiner Verpflichtung nicht nachkommen kann)".