Da beim hier zur Diskussion stehenden _____projekt ausgewiesene Experten am Werk gewesen sind, wäre anzunehmen, dass die Herleitung der Eintretenswahrscheinlichkeiten dokumentiert worden sind. Wäre dies der Fall, hätte die Rekurrentin entsprechende Unterlagen ohne Weiteres einreichen können. Da auch auf wiederholte Aufforderung hin (sowohl seitens der Steuerverwaltung wie auch der Steuerrekurskommission) keine sachdienlichen Unterlagen eingereicht worden sind, ist davon auszugehen, dass keine solchen vorhanden sind und die Rekurrentin die Eintretenswahrscheinlichkeiten folglich auch nicht nach entsprechender bzw. nach pflichtgemässer Sorgfalt hat beurteilen können.