Auf spezifische Rückfrage der Steuerverwaltung, welche Annahmen | Grundlagen zur angegebenen Wahrscheinlichkeit bei zwei Einzelpositionen geführt haben, hat die Rekurrentin erläutert, dass eine Vielzahl von Faktoren berücksichtigt worden seien. Zu berücksichtigen seien etwa (nicht abschliessende Aufzählung gemäss Rekurrentin): Bauwerk (Art, Grösse, etc.), Nutzung und Ort des Bauvorhabens, Materialien (Beschaffenheit, Qualität, Verhalten, etc.), Geräte (Verfügbarkeit, Beschaffenheit, Zustand, etc.), Verfahren (Eignung, Erfahrungswerte, etc.), Mitarbeiter (Erfahrung, Fachwissen, Arbeitsbedingungen, Motivation,