8.3.2 Weiter sind Rückstellungen gemäss den verwaltungsgerichtlichen Vorgaben nach Massgabe der Eintretenswahrscheinlichkeit zu bilden. Die in der Beilage 5 zum Memorandum abgebildete Eintretenswahrscheinlichkeit ist gemäss Rekurrentin "eine bestmögliche Schätzung darüber, ob ein Mangel eintritt, behoben werden muss und zu einem Mittelabfluss führt" (Ziff. 4.3 des Memorandums). Auf spezifische Rückfrage der Steuerverwaltung, welche Annahmen | Grundlagen zur angegebenen Wahrscheinlichkeit bei zwei Einzelpositionen geführt haben, hat die Rekurrentin erläutert, dass eine Vielzahl von Faktoren berücksichtigt worden seien.