Zur Einzelposition "_________" hat die Rekurrentin in Ziff. 1.1 der Ergänzung zum Memorandum dargelegt, wie sich die Kosten zusammensetzen. Diese Zusammenstellung scheint plausibel und es ist wenig nachvollziehbar, warum die Rekurrentin entsprechende Zusammenstellungen erst auf explizite Nachfrage und zudem nicht zu sämtlichen Mängeln eingereicht hat, da es solche für alle Positionen geben müsste. Die Schätzgenauigkeit des Mittelabflusses wird nicht näher thematisiert im Memorandum. Die Rekurrentin schreibt dazu bloss, dass aufgrund fehlender Erfahrungswerte die Höhe des Mittelabflusses nicht exakt bestimmt werden könne (Ziff. 4.2 des Memorandums).