- 14 - des künftigen Mittelabflusses und gegebenenfalls unter Berücksichtigung des Gesamtrisikos zu bilden sind (vgl. Verwaltungsgerichtsurteil, E. 6.3.2, und oben E. 7.1.2; mit dieser Einschätzung auch die Steuerverwaltung, vgl. Vernehmlassung der Steuerverwaltung vom 29.11.2022, Ziff. B/2/i).