In Beilage 5 des Memorandums findet sich eine Tabelle, in welcher für 26 mögliche Mängel die Einzelkosten mit den erwarteten Folgekosten zu Gesamtkosten summiert und dann mit einem Erwartungswert multipliziert werden. Alle Erwartungswerte zusammen werden schlussendlich mit einem Gesamtrisikofaktor multipliziert. Da die Rekurrentin im ersten Rechtsgang noch geltend gemacht hat, dass es aufgrund der konkreten Umstände rein spekulativ gewesen wäre, die Wahrscheinlichkeit eines künftigen Mittelabflusses und die Genauigkeit der Schätzungen des allfälligen Mittelabflusses definieren resp. quantifizieren zu wollen (Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 17.6.2020, pag.