Die inhaltliche Anpassung von Dokumenten während eines laufenden Verfahrens schmälern den Beweiswert dieser, hier konkret des Memorandums und der Beilagen hinsichtlich der geschäftsmässigen Begründetheit der Garantierückstellung, erheblich. 8.3 Zur Beurteilung der wesentlichen möglichen Garantiearbeiten im Besonderen