▪ Aufzählung der potenziellen Mängel per 31. Dezember 2016 wurde gekürzt (Ziff. 4.2 des Memorandums; wobei in beiden Versionen vermerkt ist, dass die Aufzählung nicht abschliessend ist); ▪ Während in der Version vom 28. Februar 2022 die Betoninjektionen in den Untergrund noch für "________" notwendig waren, dienten sie gemäss Version vom 7. September 2022 der "________" (Ziff. 4.3 des Memorandums); ▪ Im Übrigen wurden diverse textliche Anpassungen vorgenommen (etwa in Ziff. 1.1, Ziff. 1.2, Ziff. 4.2, Ziff. 4.3 und Ziff. 4.4 des Memorandums).