Das Buch "ARGE C.________", Version ________ gemäss Impressum, vermag zwar mit seinen eindrücklichen Bildern darlegen, dass die ARGE C.________ ein grossartiges Bauwerk erschaffen hat. Hinsichtlich der geschäftsmässigen Begründetheit der fraglichen Garantierückstellung ergeben sich daraus aber keinerlei Erkenntnisse (mit dieser Einschätzung auch die Rekurrentin selbst, vgl. Rekurs und Beschwerde vom 7.9.2022, Ziff. II/A/2). Im Folgenden ist deshalb im Einzelnen auf das Memorandum und die Ergänzung sowie die dazu eingereichten Unterlagen einzugehen.