_ vom 10. Juni 2022 mit drei Beilagen: o Regieaufträge inkl. Zusammenstellung der Abrechnung o Gesamtbauprogramme (ohne Erwähnung im Schreiben) ▪ Buch "ARGE C.________" (wobei die Rekurrentin in Rekurs und Beschwerde vom 7.9.2022, Ziff. II/A/2, S. 3, schreibt, dass dieses Werk der Steuerverwaltung schon im Rahmen des ersten Einspracheverfahrens übergeben worden sei).