- 12 - Unterlagen (noch) nicht hinreichend nachgewiesen sei (vom Verwaltungsgericht analysiert wurden insb. die Bankgarantie, die Einzigartigkeit des Bauwerks und das E-Mail des technischen Leiters des Bauprojekts vom 3.12.2018). In der Folge hat das Verwaltungsgericht die Sache an die Steuerrekurskommission zurückgewiesen zur Vornahme weiterer Abklärungen hinsichtlich der Beurteilung der geschäftsmässigen Begründetheit der vorgenommenen Garantierückstellung (Verwaltungsgerichtsurteil, E. 7.5, vgl. auch E. 6.4 und E. 7.4).