- 11 - 6.3 Damit ist in einem nächsten Schritt zu prüfen, ob der Rekurrentin aufgrund der nun vorliegenden Akten der Nachweis der geschäftsmässigen Begründetheit der Garantierückstellung (Verwaltungsgerichtsurteil, E. 7.5; zu den massgeblichen Rechtsgrundlagen vgl. Verwaltungsgerichtsurteil, E. 5.1 ff.) gelingt.