6.1 Hierzu ist indes darauf hinzuweisen, dass, gestützt auf das Urteil des Verwaltungsgerichts, sowohl die Steuerverwaltung wie auch die Steuerrekurskommission im zweiten Rechtsgang verschiedene und genauere Einforderungshandlungen vorgenommen und auch detaillierte Nachfragen gestellt haben (siehe dazu Bst. H ff.).