5. Das Verwaltungsgericht hat hinsichtlich der Beweisfrage zur geschäftsmässigen Begründetheit der Garantierückstellung über CHF 7'000'000.-- ausgeführt, dass einer nicht rechtskundigen steuerpflichtigen Person nicht die alleinige Verantwortung für die Beschaffung von Beweismaterial überbunden werden darf, soweit es um den Nachweis relativ komplexer rechtlicher (oder sachverhaltsbezogener) Fragen geht.