P. Am 27. September 2022 hat die Rekurrentin dazu Stellung genommen und ausgeführt, dass sie im bisherigen Verfahren bereits alle sachdienlichen Informationen, Erläuterungen, Dokumente, Belege usw. beigebracht und offengelegt habe. Alle Argumente seien aktenkundig. Die Steuerrekurskommission ist ersucht worden, eine Würdigung aufgrund der Gesamtheit der Akten vorzunehmen.