Unterlagen dazu sind seitens der Steuerrekurskommission mit angefordert worden, wie die Rekurrentin auch um die Einreichung der massgebenden Buchhaltungsunterlagen in Bezug auf die strittige Rückstellung gestützt auf den Abschluss 2016, wie bspw. Kontoauszüge, Buchungsbelege etc., die in dieser Hinsicht dienlich sein könnten, ersucht worden ist. Weiter ist die Rekurrentin aufgefordert worden darzulegen, inwiefern und warum gemäss ihrer Rekurs- und Beschwerdeeingabe gewisse Unterlagen erst im Verlauf des Verfahrens formell aufbereitet wurden und was genau damit gemeint sei.