Sie hat die Rekurrentin insbesondere gebeten, darzulegen und zu belegen, dass bereits Ende 2016 das ernsthafte Risiko potentiell verdeckter Mängel gegeben war, welche die strittige Rückstellung rechtfertigten. Auch ist die Rekurrentin aufgefordert worden, sich zur Höhe der veranschlagten Mängel bzw. der strittigen Rückstellung über CHF 7'000'000.-- (Anteil die Rekurrentin betreffend, 35% von CHF 20'000'000.--) zu äussern und vor allem darzulegen, gestützt auf welche Grundlagen bzw. Unterlagen sie pro 2016 den Betrag der Rückstellung berechnet, wie sie diesen eruiert habe und warum eine Rückstellung in dieser Höhe vorgenommen bzw. als notwendig erachtet worden sei. Sämtliche massgebenden