O. Die Steuerrekurskommission hat der Rekurrentin am 9. September 2022 den Eingang von Rekurs und Beschwerde bestätigt. Sie hat die Rekurrentin insbesondere gebeten, darzulegen und zu belegen, dass bereits Ende 2016 das ernsthafte Risiko potentiell verdeckter Mängel gegeben war, welche die strittige Rückstellung rechtfertigten.