Die Anträge begründet die Rekurrentin insbesondere damit, dass sie aus Sicht des "sorgsamen Kaufmanns" gezwungen gewesen sei, das Risiko potenziell vorhandener verdeckter Mängel einzugrenzen, zu quantifizieren und eine entsprechende Rückstellung zu bilden. Da bezüglich des vorliegenden Werks nicht auf Erfahrungszahlen vergangener Jahre habe zurückgegriffen werden können, sei sie mitunter gezwungen gewesen, zu gewissen Risikopunkten realistische Annahmen und Schätzungen zu treffen. Die der Schätzung zugrunde gelegten Annahmen und Berechnungsbasen seien dabei hinreichend und schlüssig dargelegt worden.