1. Der Einspracheentscheid vom 18. August 2022 betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern 2016 sowie die Direkte Bundessteuer 2016 sei aufzuheben. 2. CHF 7'000'000.-- seien als geschäftsmässig begründeter Aufwand (Garantierückstellung) anzuerkennen und entsprechend sei der steuerbare Gewinn (Kantons- und Gemeindesteuern 2016 sowie direkte Bundessteuer 2016) um CHF 7'000'000.-- herabzusetzen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge