So hielt die Steuerverwaltung die Rekurrentin zur Dokumentation ihrer Erläuterung mittels Ursprungsbelegen an (Entscheidungsgrundlagen wie bspw. Berechnungen, Auszug aus Baukosten-/Projektabrechnung, Besprechungsprotokolle, E-Mails, Notizen etc.). Weiter forderte sie die Rekurrentin insbesondere auf, die Annahmen | Grundlagen bzw. Gründe darzulegen, die zu den angenommenen Eintrittswahrscheinlichkeiten bei zwei Einzelpositionen geführt hatten. Hinsichtlich der Einzelposition "_______