J. Daraufhin forderte die Steuerverwaltung am 4. Mai 2022 nähere Erläuterungen und Dokumentationen bezüglich gewisser Einzelpositionen, damit die Dokumentation vom 28. Februar 2022 abschliessend beurteilt werden könne. Insbesondere wurde die Rekurrentin aufgefordert, die auf Seite zwei des Schreibens der Steuerverwaltung vom 4. Mai 2022 präzise aufgeführten Belege und Ergänzungen einzureichen. So hielt die Steuerverwaltung die Rekurrentin zur Dokumentation ihrer Erläuterung mittels Ursprungsbelegen an (Entscheidungsgrundlagen wie bspw. Berechnungen, Auszug aus Baukosten-/Projektabrechnung, Besprechungsprotokolle, E-Mails, Notizen etc.).