F. Die Entscheide der Steuerrekurskommission focht die Rekurrentin am 17. Juli 2020 mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde an (pag. 562-544). Sie beantragte im Wesentlichen, die angefochtenen Entscheide seien aufzuheben und es sei auf die Aufrechnung zu verzichten. Mit Urteil vom 26. Juli 2021 hiess das Verwaltungsgericht des Kantons Bern (Verwaltungsgericht) die Beschwerde dahingehend gut, dass es die Entscheide der Steuerrekurskommission vom 16. Juni 2020 aufhob und die Sache zur weiteren Behandlung im Sinn der Erwägungen an die Steuerrekurskommission zurückwies (VGE 100 2020 277/278; pag. 592-567; nachfolgend: Verwaltungsgerichtsurteil).