D. Dagegen erhob die Rekurrentin mit Schreiben vom 4. Dezember 2018 Einsprache (pag. 473-470). Sie beantragte, auf die vorgenommene Aufrechnung im Zusammenhang mit der Garantierückstellung zu verzichten. Am 14. Februar 2019 besprachen die Rekurrentin und die Steuerverwaltung die Angelegenheit. Mit Einspracheentscheiden vom 9. April 2019 wies die Steuerverwaltung die Einsprache der Rekurrentin ab (pag. 477-474). E. Am 30. April 2019 erhob die Rekurrentin gegen diese Einspracheentscheide bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) Rekurs und Beschwerde