Im Protokoll für Buchprüfungen ist festgehalten (pag. 359), dass das Geld den Beteiligten nach Ablauf der Garantiefrist im 2019 gemäss Beteiligungsquote ausgeschüttet werden soll, wobei diese die erhaltenen Beträge ihrerseits an die B.________ ausschütten sollen. Die Steuerverwaltung kam gestützt auf die Ergebnisse der Buchprüfung zum Schluss (pag. 371), die gebildete Rückstellung über insgesamt CHF 20'000'000.-- (steuerlich) nicht zu akzeptieren (pag. 379-372).