Wie aufgezeigt, lässt sich die Erhöhung des amtlichen Werts des Grundstücks in nachvollziehbarer Weise erklären und ist auf die Erhöhung der Verkehrslagenote sowie den in den Bewertungsnormen AN20 hinterlegten (neuen) Werten bezüglich Mietwertkategorie, Mieterwertansätze, Kapitalisierungssätze und Realwertzuschläge zurückzuführen. Mithin wiederspiegelt der im Rahmen der allgemeinen Neubewertung 2020 festgesetzte amtliche Wert die Entwicklung des Immobilienmarkts in den letzten 20 Jahren bzw. zwischen der vormaligen Bewertungsperiode 1993 bis 1996 und der aktuell geltenden der Jahre 2013 bis 2016. Schliesslich wird noch darauf hingewiesen, dass der Rekurrent gemäss