Die in einer Gemeinde bzw. einem Gemeindekreis vorhandene Infrastruktur und die Anbindung an den privaten öffentlichen Verkehr wird nicht mit der Verkehrslagenote beurteilt, sondern wiederspiegelt sich (zusammen mit anderen Standortfaktoren) im durchschnittlichen Mietzinsniveau der Gemeinde oder des Gemeindekreises, welches im System der amtlichen Bewertung mit der Mietwertkategorie abgebildet wird. Das vorliegende Grundstück liegt sehr zentral in der X.________ in unmittelbarer Nähe des Y.________platzes, womit sich die Maximalnote 9 für die Verkehrswertlage rechtfertigen lässt.