Allerdings fehlen auf den Objektprotokollen zur Verfügung vom 11. April 2022 (pag. 20) bzw. dem Einspracheentscheid vom 3. August 2022 (pag. 13) die Angaben zum Alter der einzelnen Hauptgruppen. Hierzu ist vorab anzumerken, dass die "Schätzungstechnischen Weisungen" (detaillierte Arbeitsanleitung für Schätzer, die nicht online verfügbar ist) in Ziff. 4.5 vorsehen, dass das wirtschaftliche Alter für jede Hauptgruppe maximal 99 Jahre betragen darf. Aus der vorherigen Bewertung lassen sich die Details betreffend das Wohnhaus jedoch ableiten. Dies ist nach der Neubewertung beim Rohbau nicht mehr der Fall, wie sich der nachfolgenden Tabelle 1 entnehmen lässt.