Zur Begründung brachte er vor, dass der Schattenwurf der Bäume die Solarnutzung verunmögliche, zudem vermindere in den Keller eindringendes Wasser den Verkehrswert des Grundstücks. Dagegen erklärte die Steuerverwaltung, dass die entsprechenden Vorbringen des Rekurrenten bereits bei der Benotung des Grundstücks berücksichtigt worden seien, die Bemessung innerhalb des Ermessensspielraums liege und dass die allgemeine Neubewertung 2020 der Entwicklung des Immobilienmarktes Rechnung trage. Ferner sei man davon ausgegangen, dass seit dem letzten Augenschein keine Veränderungen eingetreten seien und die amtliche Bewertung nach deren Prüfung keine Fehler enthalte.