C. Die hiergegen erhobene Einsprache vom 8. Mai 2022 (pag. 8) wies die Steuerverwaltung mit Einspracheentscheid vom 3. August 2022 ab (pag. 1-6). Der Rekurrent hatte die Belassung des amtlichen Werts entsprechend dem Rekursentscheid der Steuerrekurskommission vom 22. September 2015 beantragt. Zur Begründung brachte er vor, dass der Schattenwurf der Bäume die Solarnutzung verunmögliche, zudem vermindere in den Keller eindringendes Wasser den Verkehrswert des Grundstücks.