_) und CHF 53'300.-- auf die Garage (Db.________). Dies nachdem die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) die Bewertung mit (unangefochten in Rechtskraft erwachsenem) Rekursentscheid vom 22. September 2015 (RKE 100 13 258 und RKE 100 13 408 mit Verweis auf RKE 100 2003 4670 vom 21.6.2005) bestätigt hatte. B. Aufgrund der allgemeinen Neubewertung 2020 betrug der neue amtliche Wert des Grundstücks ab dem Steuerjahr 2020 insgesamt CHF 568'600.--. Hiervon entfielen CHF 494'500.-- auf das Wohnhaus und CHF 74'100.-- auf die Garage. Den neuen amtlichen Wert eröffnete die Steuerverwaltung dem Rekurrenten mittels Verfügung vom 11. April 2022 (pag. 18-22).