2. Der Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer 2020 wird abgewiesen und das steuerbare Einkommen wird auf CHF 40'000.-- festgesetzt. Die Akten werden zur Vornahme der Neuveranlagung an die Steuerverwaltung zurückgesandt. 3. Die Kosten für das Verfahren vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 900.--, werden dem Rekurrenten zur Bezahlung auferlegt. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen.