5.2 Damit sind die Voraussetzungen für eine "reformatio in peius" erfüllt. Der Rekurs und die Beschwerde sind abzuweisen und das steuerbare Einkommen ist übereinstimmend mit den Veranlagungsverfügungen vom 10. März 2022 auf CHF 35'000.-- bei den kantonalen Steuern und auf CHF 40'000.-- bei der direkten Bundessteuer festzusetzen.