4.5 Addiert man zum bereinigten Einkommen den festgestellten Vermögensverbrauch von CHF 1'392.-- (E. 4.2), ergibt sich ein Betrag von CHF 10'518.--, der dem Rekurrenten zur Bestreitung seiner Auslagen zur Verfügung gestanden hat. Daraus hat er gemäss unwidersprochener Angabe der Steuerverwaltung Steuern im Umfang von CHF 7'510.-- beglichen. Weiter ist zu berücksichtigen, dass die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung nur im Umfang von CHF 2'400.-- im Reineinkommen berücksichtigt sind. Die tatsächlich vom Rekurrenten bezahlten Prämien sind aus den Akten nicht ersichtlich.