-6- quiditätsrelevanten Eigenmietwert von CHF 9'195.-- vom Einkommen abgezogen. Bei den Auslagen ist die auf den Rekurrenten entfallende Pauschale für Liegenschaftsunterhalt von CHF 1'839.-- ebenfalls nicht zu berücksichtigen. Beim Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit hat die Steuerverwaltung den vom Rekurrenten deklarierten Betrag von CHF 377.-- (pag. 37) übernommen, der (beinahe) mit dem Erfolg gemäss Jahresrechnung 2020 von CHF 374.35 übereinstimmt (pag. 47). Für die Vermögensvergleichsrechnung sind die Abschreibungen von CHF 240.-- irrelevant, weshalb sich die Einnahmen aus der Einzelunternehmung um diesen Betrag erhöhen.