4.3 Nach der Berechnung der effektiven Vermögensveränderung wird in einem zweiten Schritt das tatsächlich verfügbare Einkommen des Rekurrenten ermittelt. Ausgangspunkt bildet das Reineinkommen, sprich die steuerbaren Einkünfte, vermindert um die Aufwendungen (Gewinnungskosten) und die allgemeinen Abzüge (Art. 30 Abs. 1 StG). Gemäss Einspracheentscheid beträgt das Reineinkommen CHF 26'687.-- (kantonale Steuern, pag. 81). Darin ist jedoch die hier strittige Aufrechnung von CHF 12'200.-- bereits enthalten. Die Steuerverwaltung geht somit von einem Reineinkommen von CHF 14'487.-- aus (Werte in CHF):