4.1 Bei der Vermögensvergleichsberechnung wird in einem ersten Schritt die im Steuerjahr eingetretene Veränderung des Vermögens ermittelt. Zweck dieses ersten Schritts ist es, den Anteil des Einkommens zu ermitteln, der für die Vermögensbildung verwendet worden ist (Sparquote), bzw. – bei einer festgestellten Vermögensabnahme – welcher Teil des Vermögens der Finanzierung des Lebensunterhalts gedient hat. Ausgangspunkt bildet das festgestellte Reinvermögen, d.h. die Differenz zwischen vorhandenem Vermögen abzüglich Schulden. Die Steuerverwaltung hat basierend auf den Steuererklärungen 2019 und 2020 eine Zunahme des Reinvermögens um CHF 25'708.-- festgestellt: