4. Im vorliegenden Fall hat die Steuerverwaltung die Einsprache teilweise gutgeheissen, indem sie das steuerbare Einkommen von CHF 35'000.-- auf CHF 21'000.-- (Kanton) bzw. von CHF 40'000.-- auf CHF 29'300.-- (Bund) reduziert hat. Die Steuerverwaltung hat die Plausibilität der vom Rekurrenten eingereichten Steuererklärung mit Hilfe einer sogenannten Vermögensvergleichsrechnung überprüft (pag. 73). Dabei wird untersucht, ob das deklarierte Einkommen ausreicht, um unter Berücksichtigung der Vermögensveränderung den Lebensaufwand zu decken.