D. Gegen die Einspracheentscheide hat der Rekurrent mit Eingabe vom 4. August 2022 Rekurs betreffend die kantonalen Steuern und Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Er beantragt, das steuerbare Einkommen bei beiden Steuerarten um CHF 14'000.-- zu reduzieren. Wie bereits im Einspracheverfahren, macht der Rekurrent geltend, dass die Steuerverwaltung die Veränderung des amtlichen Werts seines Grundeigentums nicht sachgerecht berücksichtigt habe. Die von der Steuerverwaltung festgestellte Vermögenszunahme sei ausschliesslich auf nicht liquiditätswirksame Veränderungen zurückzuführen.