Mit Schreiben vom 18. Mai 2022 (pag. 76) wies der Rekurrent darauf hin, dass die Steuerverwaltung seiner Auffassung nach die Vermögensveränderung zum Vorjahr unrichtig festgestellt habe, indem sie die Veränderung des amtlichen Werts seines Anteils an einem Grundstück nicht korrekt berücksichtigt habe.