B. Dagegen erhob der Rekurrent am 4. April 2022 Einsprache (pag. 65). Zudem reichte er die Steuererklärung 2020 ein (pag. 55-36). Mir Vorabdruck vom 28. April 2022 (pag. 71-66) informierte die Steuerverwaltung den Rekurrenten über die von ihr vorgesehenen Abweichungen von der Steuererklärung. Unter anderem nahm die Steuerverwaltung eine Aufrechnung von CHF 12'200.-- vor, die sie wie folgt begründete: "Reingewinn nach Vermögensentwicklung und Lebensaufwand erhöht" (pag. 69). Mit Schreiben vom 18. Mai 2022 (pag.