(Steuerverwaltung), mit Verfügungen vom 10. März 2022 nach Ermessen auf ein steuerbares Einkommen von CHF 35'000.-- bei den kantonalen Steuern und von CHF 40'000.-- bei der direkten Bundessteuer sowie auf ein steuerbares Vermögen von CHF Null veranlagt (Akten Steuerverwaltung, pag. 63-56).