betreffend die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer 2020 den Akten entnommen: A. A.________ (fortan: Rekurrent) betreibt im Rahmen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit das Coiffeurgeschäft C.________ (kein Handelsregistereintrag) in H.________. Weil der Rekurrent keine Steuererklärung für das Jahr 2020 eingereicht hatte, wurde er von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region ________ (Steuerverwaltung), mit Verfügungen vom 10. März 2022 nach Ermessen auf ein steuerbares Einkommen von CHF 35'000.-- bei den kantonalen Steuern und von CHF 40'000.-- bei der direkten Bundessteuer sowie auf ein steuerbares Vermögen von CHF Null veranlagt (Akten Steuerverwaltung, pag.